Plötzlich Geschäftsführer:in – und jetzt?
Der Kumpel, der Arrogante, der Narzisst oder der Zahlendenker. In den Führungsriegen deutscher Unternehmen tummeln sich viele verschiedene Charaktere. Eines haben jedoch alle gemeinsam: Sie wollen Unternehmen führen und diese vorantreiben. Als Oberhaupt einer Firma ist es jedoch oftmals aufwendig, den Überblick zu behalten und Strukturen entsprechend dem Marktverhalten anzupassen. Genau das ist der Grund, warum viele Geschäftsführer:innen scheitern. Was Sie beachten sollten, wenn Sie planen ein Unternehmen zu gründen oder eine entsprechende Führungsposition einzunehmen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Es fängt mit einem Vertrag an
Während „Gesellschaftende Geschäftsführer:innen“ nicht nur für die Unternehmensführung verantwortlich sind, sondern ebenfalls die Inhaber:innen dessen darstellen, gibt es auch die Möglichkeit sich als Geschäftsführer:in anstellen zu lassen. Hierbei ernennt die Gesellschafterversammlung eine oder mehrere Personen, die das Unternehmen führen und voranbringen sollen. Wer jedoch in diese Position kommt, kennt womöglich die Risiken nicht, die diese verbirgt.
Mit der Bestellung zur Geschäftsführerin oder zum Geschäftsführer kann der ehemalige Arbeitsvertrag außer Kraft treten. Damit sind dann auch sämtliche Regelungen zur Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz unwirksam. Im Gegenzug steigen aber die Haftungs- und Reputationsrisiken. Hier sollte vor allem darauf geachtet werden, dass der ausgestellte Vertrag eine Laufzeit von mindestens drei Jahren ohne Probezeit hat. In der Regel werden Vorstände in der ersten Periode für drei Jahre berufen, später dann über fünf. Als gesetzliches Organ der Gesellschaft erhalten alle Geschäftsführer:innen allerdings nur noch einen befristeten Anstellungsvertrag.
Vergütung genau betrachten
Bereits vor der Annahme der neuen Tätigkeit sollte das Thema Vergütung genau geprüft werden. Oftmals wird der Vertrag auf Zeit und das erhöhte Erfolgsrisiko durch höhere variable Vergütungsanteile positiv dargestellt. Das ist zwar sehr attraktiv, aber diese Anreize aus kurzfristigen Boni und langfristigen Incentives müssen genau verstanden werden. Wer hier dann nicht den Überblick behält, der läuft Gefahr, dass am Ende wesentlich weniger übrig bleibt, als erhofft. Das kann dann daran liegen, dass etwa Ziele nicht erreicht werden, oder das Gehalt abhängig vom Wert des Unternehmens ist. Sinkt dann der Wert der Aktie, wird auch das Gehalt niedriger.
Ein guter Überblick ist essenziell
Um einen guten Überblick über das Unternehmen zu behalten, gibt es sehr hilfreiche Software von Haufe für die Unternehmensführung. Doch diese Mittel sind zwar im geschäftlichen Bereich von großer Bedeutung, spiegeln allerdings nicht den Charakter innerhalb eines Unternehmens wider. Daher ist es bedeutungsvoll, als Geschäftsführer:in den Überblick zu behalten, was im Unternehmen eigentlich vorgeht. Verschiedene gesetzliche Grundlagen sprechen einem Geschäftsführer zwar mehr Rechte, jedoch auch wesentlich mehr Pflichten zu. Enthält ein Vertrag unter anderem eine Klausel über ein Wettbewerbsverbot, sollte hier genau festgehalten werden, was darunter verstanden wird. Andernfalls kann es zu unangenehmen rechtlichen Konsequenzen führen, die man gut verhindern kann. Geschäftsführer:innen müssen außerdem dafür Sorge tragen, dass auch im Falle einer schlechten geschäftlichen Phase rechtliche Pflichten eingehalten werden. Eine Insolvenzverschleppung wäre hier beispielsweise eine Straftat. Ein übergreifender Einblick in die Finanzen und Vorgänge im Unternehmen sind daher unerlässlich und sogar die Pflicht von Geschäftsführer:innen.